Anmeldung: Übertragung von Arbeitsschutzpflichten auf Führungsverantwortliche - Auffrischungskurs
Dieser Kurs startet am 18.09.2024.
Termine
- 18.09.2024, 09:00 bis 11:00 Uhr, Online
Kursleitung
- Dipl.-Ing. Esther Wachholz, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Universität zu Lübeck
- Leitende
- kein
- kein 3 AE
Dieser Kurs richtet sich an einen konkreten Personenkreis. Sie werden i. d. Regel eingeladen, sich anzumelden.
Als Führungsverantwortliche*r leiten Sie ein Team und sind für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Hierzu erfolgte eine Übertragung von Unternehmerpflichten durch die Kanzlerin an Sie.
Die Kanzlerin hat Ihnen vor fünf Jahren Ihre Pflichten im Arbeitsschutz schriftlich übertragen? Sie haben damals eine Schulung besucht, die Sie befähigt hat, Ihre Pflichten auch praktisch wahrzunehmen. Dann ist die Zeit reif, Ihr Wissen von damals wieder aufzufrischen.
Die Kanzlerin hat Sie zu dieser obligatorischen Auffrischungsschulung eingeladen. Gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Esther Wachholz, werden Sie einige Grundlagen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durchgehen, von aktuellen Änderungen erfahren und genügend Raum für Ihre Fragen haben.
Im Rahmen dieser Schulung erhalten Sie entsprechende aktualisierte Informationen zu Rechtsgrundlagen, Haftungsfragen, vorhandener Infrastruktur im Arbeitsschutz und zu konkreten Vorgaben der Universität. Die Teilnahme ist obligatorisch.
Lernziele
- Rechtsgrundlagen zur Arbeits- und Arbeitssicherheitsrecht
- Pflichten von Führungskräften
- Pflichten der Universität
- Organisation des universitären bzw. betrieblichen Arbeitsschutzes
- Haftung der Verantwortlichen
Dies ist ein Onlinekurs.
Nach der Anmeldung finden Sie im Kurs weitere Informationen.
Den virtuellen Kursraum finden Sie spätestens kurz vor dem Termin ebenfalls im Kurs.
Anmeldung zum Kurs
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